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Gutachterliche Stellungnahme bei Erstvertragslaufzeiten
Kundenbindung mit 3-Jahresverträgen? Aktuelles Rechtsgutachten klärt über Fallstricke bei langen Vertragslaufzeiten von Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung auf.
Lange Preisgarantien sind für viele Versorger ein probates Mittel, um Strom- und Gaskunden langfristig an sich zu binden. Einige Energieanbieter knüpfen dreijährige oder längere Preisgarantien an genauso lange Vertragslaufzeiten. Andere Lieferanten bieten, trotz langer Preisgarantie, Vertragslaufzeiten nur einem oder zwei Jahren. Dadurch haben die Kunden eindeutig eine höhere Flexibilität nach einem überschaubaren Zeitraum den Lieferanten erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Betrachtet man die Zulässigkeit solcher langen Vertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren, lässt sich auf den ersten Blick keine eindeutige Aussage treffen. Um Klarheit für Versorger, Energiemakler und vor allem die Endkunden zu schaffen, hat der Bundesverband Deutscher Energiemakler und Energieberater (BDEB) e.V. die aktuelle Rechtslage durch den erfahrenen Rechtsanwalt Dirk Heuser prüfen lassen. Dirk Heuser ist seit vielen Jahren im Energiebereich mit Schwerpunkt Vertragsrecht aktiv. Unter anderem war er als externer Berater für die Yello Strom GmbH und als Justitiar bei der Kofler Energies Club AG tätig. Derzeit ist Dirk Heuser Mitgesellschafter und Justitiar bei der IRE Energies Consult GmbH.
Das ausführliche 15-seitige Gutachten analysiert die Rechtslage bei Privat-, Gewerbe- und Industriekunden. Für jede Kundengruppe gibt es eine detailliert begründete Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit von Vertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren.
Die Ergebnisse bringen Versorgern, die solche Tarife anbieten oder dies planen, Rechtssicherheit und die Chance, ihre Aktivitäten entsprechend auszurichten.
Das Rechtsgutachten kann zum Preis von 195 Euro/Stück zzgl. Ust. bei Kreutzer-Consulting bezogen werden. Mitglieder des BDEB erhalten das Gutachten kostenlos.